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   VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 9 S 1871/92   

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VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 9 S 1871/92 (https://dejure.org/1992,11187)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.08.1992 - 9 S 1871/92 (https://dejure.org/1992,11187)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. August 1992 - 9 S 1871/92 (https://dejure.org/1992,11187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Anspruch auf erneute Prüfungsteilnahme oder Neubewertung der Leistungen in der ärztlichen Vorprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82

    Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 9 S 1871/92
    Dem Prüfling obliegt es aber aufgrund des Prüfungsverhältnisses i.V.m. dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben, im Rahmen des Zumutbaren Beeinträchtigungen des Prüfungsablaufs an seinem Arbeitsplatz in der schriftlichen Prüfung gegenüber dem Aufsichtsführenden unverzüglich geltend zu machen, damit sie auf ihre Erheblichkeit geprüft, gegebenenfalls abgestellt oder ausgeglichen werden können (st.Rspr. des Senats und des BVerwG, vgl. Senatsurteil vom 26.5.1982 - 9 S 658/82 -, VBlBW 1983, 182; BVerwG, Urteil vom 17.2.1984 - 7 C 67.82 -, BVerwGE 69, 46 = VBlBW 1984, 310).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1989 - 9 S 615/89

    Einstweilige Anordnung auf Wiederholung der Ärztlichen Vorprüfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 9 S 1871/92
    Die Anforderungen des § 10 Abs. 3 ÄAppO gelten nach der Rechtsprechung des Senats sowohl für Erstprüfungen als auch für reguläre, d.h. schon nach § 20 Abs. 1 Satz 1 ÄAppO mögliche Wiederholungsprüfungen als auch für solche Wiederholungsprüfungen, die ein Prüfling, wie der Antragsteller, deshalb beansprucht, weil er eine oder mehrere der regulären (nicht bestandenen) Prüfungen für fehlerhaft durchgeführt hält und daher gegen den betreffenden negativen Prüfungsbescheid Rechtsbehelfe ergriffen hat (Senatsbeschluß vom 10.3.1989 - 9 S 615/89 -, DVBl. 1989, 1197, 1198).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1982 - 9 S 658/82

    Prüfung; Mitwirkungslast bei Störungen des Prüfungsablaufs; Grundsatz der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 9 S 1871/92
    Dem Prüfling obliegt es aber aufgrund des Prüfungsverhältnisses i.V.m. dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben, im Rahmen des Zumutbaren Beeinträchtigungen des Prüfungsablaufs an seinem Arbeitsplatz in der schriftlichen Prüfung gegenüber dem Aufsichtsführenden unverzüglich geltend zu machen, damit sie auf ihre Erheblichkeit geprüft, gegebenenfalls abgestellt oder ausgeglichen werden können (st.Rspr. des Senats und des BVerwG, vgl. Senatsurteil vom 26.5.1982 - 9 S 658/82 -, VBlBW 1983, 182; BVerwG, Urteil vom 17.2.1984 - 7 C 67.82 -, BVerwGE 69, 46 = VBlBW 1984, 310).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2020 - 9 S 1667/20

    Neubewertung von Aufsichtsarbeiten der Ersten juristischen Staatsprüfung

    Die Neubewertung kann nicht vorläufig ergehen, da die Bewertung von Prüfungsleistungen ein alle Elemente des Bewertungsgegenstandes und der Bewertungsmaßstäbe einbeziehender, somit auf Endgültigkeit abzielender Vorgang ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 06.11.2017 - 9 S 1665/17 -, vom 17.08.1982 - 9 S 1871/92 -, juris und vom 19.10.1984 - 9 S 2423/84 -, NVwZ 1985, 594; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 908).
  • VG Dresden, 17.11.2005 - 5 K 2002/05
    So ist zum Beispiel die Neubewertung einer Prüfungsleistung im Wege der einstweiligen Anordnung bzw. der Aufstieg in die nächsthöhere Ausbildungsstufe im Wege der einstweiligen Anordnung im Falle der Drittbetroffenheit (z.B. von Patienten und Schülern) nur unter strengeren Voraussetzungen (hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens; vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 17.8.1992, 9 S 1871/92, Juris; OVG Münster, Beschl. v. 31.8.2000, 14 B 634/00, Juris, DVBl. 2001, 199 ff; VG Dresden, Beschl. v. 6.11.1998, 5 K 2807/98; Beschl. v. 2.10.2003, 5 K 2119/03 ) zulässig als die vorläufige Zulassung zu einer Prüfung (ernsthafte Möglichkeit eines Obsiegens im Hauptsacheverfahren im Sinne einer offenen Rechtslage nach summarischer Prüfung).
  • VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309

    Mündliche Prüfung für Anerkennung als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie

    Eine Verpflichtung zur Neubewertung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn eine hinreichend zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet ist (vgl. u.a. BVerwG, B.v. 11.4.1996 - 6 B 13/96 - NVwZ 1997, 502 - juris Rn. 9 ff.; BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 ZB 13.2221 - juris Rn. 7; B.v. 9.5.2000 - 7 ZB 00.229 - BayVBl 2001, 751 - juris Rn. 9; VGH BW, B.v. 17.8.1992 - 9 S 1871/92 - juris Rn. 4).
  • VG Düsseldorf, 27.06.2006 - 18 L 1125/06

    Entscheidung über die Neubewertung einer mündlichen Prüfung und hilfsweise

    vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 30. März 1995-6 TG 3364/94; Niehues, Bd 2 , 3. Aufl., Rn 284; BVerwG, Beschl. v. 04.02.1991 - 7 B 7/91 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen, Nr. 283 = DÖV 1991, 808; Beschl. v. 03.04.1997 - 6 B 4/97 - Buchholz 421.0, Nr. 379 u. Urt. v. 06.07.1979 - 7 C 26/76 - DVB11980, 482; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.08.1992 - 9 S 1871/92).
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